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   OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93   

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https://dejure.org/1994,10537
OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93 (https://dejure.org/1994,10537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.1994 - 13 L 998/93 (https://dejure.org/1994,10537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 13 L 998/93 (https://dejure.org/1994,10537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abiturprüfung; Prüfungsaufgabe; Befangenheit; Mündliche Prüfung; Beanstandung des Prüfungsergebnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abiturprüfung; Prüfungsaufgabe; Befangenheit; Mündliche Prüfung; Beanstandung des Prüfungsergebnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.11.1976 - 7 C 6.76

    Ausschluß eines Prüfers - Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93
    Soweit sich der Kläger gegen die Aufgabenstellung in der schriftlichen Prüfung im Leistungsfach Biologie und in der mündlichen Wiederholungsprüfung im Fach katholische Religion wendet, ist ihm entgegenzuhalten, daß auch die Aufgabenstellung und die Auswahl der Prüfungsthemen, da sie unter pädagogisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen sind, durch die Verwaltungsgerichte nur in engen Grenzen nachgeprüft werden können (BVerwGE 51, 331, 338) [BVerwG 26.11.1976 - VII C 6/76] .

    Die Aufgabenstellung als solche kann, da sie unter pädagogisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen ist, durch die Gerichte grundsätzlich nicht nachgeprüft werden (BVerwGE 51, 331, 338) [BVerwG 26.11.1976 - VII C 6/76] .

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93
    Das Verwaltungsgericht hat den weiten prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum, den das Bundesverwaltungsgericht in langjähriger und gefestigter Rechtsprechung (und ihm folgend die Instanzgerichte) bei der Überprüfung von Prüfungsentscheidungen zu Grunde legt, und die nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34; 84, 59)im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Einschränkung dieses Beurteilungsspielraums bei der Bewertung der Leistungen in einer Berufszugangsprüfung beachtet.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93
    Das Verwaltungsgericht hat den weiten prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum, den das Bundesverwaltungsgericht in langjähriger und gefestigter Rechtsprechung (und ihm folgend die Instanzgerichte) bei der Überprüfung von Prüfungsentscheidungen zu Grunde legt, und die nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34; 84, 59)im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Einschränkung dieses Beurteilungsspielraums bei der Bewertung der Leistungen in einer Berufszugangsprüfung beachtet.
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93
    Nicht die bloß subjektive Besorgnis der Befangenheit, die den Prüfling aufgrund seiner persönlichen Vorstellungen ohne vernünftigen und objektiv faßbaren Grund überkommen hat, ist entscheidend, vielmehr ist die Befangenheit des Prüfers danach zu beurteilen, wie ein "verständiger Prüfling" in der gegebenen Situation das Verhalten oder die Bemerkung des Prüfers beurteilt (BVerwG, Beschl. v. 2.3. 1976 - 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Nr. 72 und Urt. v. 26.1. 1968 - VII C 6.66 - E 29, 70; Niehues, a.a.O., RdNr. 400).
  • BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76

    Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93
    Nicht die bloß subjektive Besorgnis der Befangenheit, die den Prüfling aufgrund seiner persönlichen Vorstellungen ohne vernünftigen und objektiv faßbaren Grund überkommen hat, ist entscheidend, vielmehr ist die Befangenheit des Prüfers danach zu beurteilen, wie ein "verständiger Prüfling" in der gegebenen Situation das Verhalten oder die Bemerkung des Prüfers beurteilt (BVerwG, Beschl. v. 2.3. 1976 - 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Nr. 72 und Urt. v. 26.1. 1968 - VII C 6.66 - E 29, 70; Niehues, a.a.O., RdNr. 400).
  • BVerwG, 12.11.1979 - 7 B 228.79

    Beurteilung einer Hauarbeit bzw. eines Aktenvortrages im Rahmen der Zweiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93
    Die Feststellung, daß die Entscheidung der Prüfungsbehörde oder des einzelnen Prüfers den prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum überschreitet, kann nur dann getroffen werden, wenn sie auf einer derart eklatanten und außerhalb jedes vernünftigen Rahmens liegenden Fehleinschätzung wissenschaftlich-fachlicher Gesichtspunkte beruht, daß sich ihr Ergebnis dem Richter als gänzlich unhaltbar aufdrängen muß (BVerwG a.a.O.; mit Hinweis auf Beschl. v. 9.11.1979 - 7 B 228.79 -, Buchholz 421.0 Nr. 121).
  • BVerwG, 15.10.1990 - 7 B 88.90

    Entscheidung über die Eignung oder Nichteignung, Fehlerfreiheit oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93
    Dabei ist davon auszugehen, daß die Frage der Eignung und Fehlerfreiheit einer Prüfungsaufgabe grundsätzlich nicht zum Thema eines Sachverständigenbeweises gemacht werden kann (BVerwG, Beschl. v. 5.10.1990 - 7 B 88.90 - Buchholz 421.0 Nr. 279).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 1 C 73.78

    Einstellung eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93
    Das Recht auf den gesetzlichen Richter wird nicht dadurch verletzt, daß infolge der geschäftsplanmäßigen Zuweisung eines Sachbereichs an einen anderen als den bisher zuständigen Spruchkörper eine in diesem Sachbereich bereits anhängige Streitsache auf den nunmehr zuständigen Spruchkörper übergeht (BVerwG, Urt. v. 21.11.1978 - 1 C 73/78 -, NJW 1979, 1347).
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